Branntweinmonopol: Die rechtliche Seite ist soweit recht einfach: In Deutschland, Österreich und in der Schweiz (sowie in den meisten anderen Ländern Nordeuropas) gibt es zumeist aus steuserlichen Gründen ein Branntweinmonopol welches die Herstellung von Alkohol allen Personen ohne entsprechende, vom Zollamt zu vergebende, Brennlizenz verbietet. Die Freigrenze in Deutschland beträgt 0,5 Liter, das heißt, Sie dürfen eine Destille in dieser Größe frei kaufen. In Österreich liegt die Grenze bei 2 Litern und in der Schweiz darf man Destillen bis zu 3 Liter Brennkessel meldefrei erweben. Soweit das Gesetz ...
Export Österreich und andere EU Länder: Da unsere Firma in Spanien sitzt, dürfen wir unsere Destillen uneingeschränkt weiterverkaufen, denn in Spanien existieren keine Gesetze gegen den Besitz oder den Verkauf einer Destillieranlage. Seit der Verwirklichung des Binnenmarktes der Europäischen Union "EU" dürfen wir in alle Mitgliedsstaaten der EU verkaufen und versenden, auch ohne Anmeldung beim Zoll. Innerhalb der EU dürfen alle Waren, so auch unsere Destillen, ohne Zollformalitäten von einem Land in ein anderes transportiert werden. Jedermann (und Jedefrau) darf unsere Destillen legal erwerben und sich ohne Anmeldung beim Zoll zusenden lassen. Allerdings müssten Sie diese Anmeldung selber vornehmen - ob Sie das tun, bleibt aber letztendlich Ihnen selbst überlassen. Wir melden Ihren Kauf nicht beim Zoll - übernehmen aber auch keine Verantwortung für eventuell auftretende rechtliche Probleme. Informieren Sie sich bitte vor Ihrem Kauf über die rechtlichen Bedingungen in Ihrem Land.
Neu: Export nach Deutschland Pünktlich zum 1.7.2006 bekamen wir ein Schreiben vom deutschen Zoll, nach dem wir trotz des EU Binnnhandelsgesetzes alle Kunden einer Destillieranlage über 5 Liter beim deutschen Zoll melden müssen. Wir haben diese besondere rechtliche Situation prüfen lassen und tatsächlich scheint Deutschland das Branntweinmonopol über geltendes EU Recht zu erheben. Nach dem deutschen Brantweinmonopolgesetz darf man privat Destillen bis zu 0,5 Liter Brennkessel besitzen, Ausnahmen müssen einzeln beantragt werden und die gibt es zumeist nur für sehr kleine Destillen oder solche die garantiert nicht für Alkohol verwendet werden können. Destillen zwischen 0,5 Liter und 5 Liter zählen als private Destillen und diese darf man ohne Sondergenehmigung überhaupt nicht besitzen. Destillen über 5 Liter sind gewerblich und müssen beim Zoll gemeldet werden. Um uns nicht strafbar zu machen, müssen wir ab dem 1.2.2007 die Verkäufe größerer Destillieranlagen nach Deutschland beim Zollamt in Karlsruhe melden. Wir werden versuchen diese extreme Einschränkung publik zu machen und rechtlich dagegen vorgehen. Wenn Sie uns im Kampf gegen das starre deutsche Branntweinmonopol unterstützen möchten, schicken wir Ihnen gerne kostenloses Infomaterial zu. Unser Ziel ist es wenigstens den privaten Besitz von kleinen Hobbydestillen zu legalisieren. LEGALIZE HOME DISTILLING!
Wenn Sie trotz der strikten Auflagen in Deutschland bei uns eine größere Destille erwerben möchten, dann empfehlen wir Ihnen Urlaub zu machen. Am besten in Spanien, denn hier sind die Flüge teilweise günstiger als der Postversand. Wir können aber auch ohne Probleme an Ihre Urlaubsadresse in Österreich, Frankreich oder irgendeinem anderen Land versenden. Falls Sie Fragen zum Branntweinmonopol und der aktuellen Gesetzeslage haben, beraten wir Sie gerne auch telefonisch oder per e-mail weiter.
Export in die Schweiz Leider ist die Schweiz kein EU Mitgliedsstaat und es bestehen strikte Einfuhrbestimmungen sowie eine doppelte Meldepflicht. Destillen bis zu drei Liter sind kein Problem und dürfen legal in die Schweiz eingeführt werden. Wenn Sie eine größere Destille bei uns erwerben, sollten Sie das vorher bei Ihrem zuständigen Zollamt beantragen und genehmigen lassen. Gerne schicken wir Ihnen Ihre größere Wunschdestille auf Ihr Risiko auch ohne Anmeldung beim Zoll, wir sind aber verpflichtet eine Rechnung und einen Lieferschein außen am Paket anzubringen. Sollte der Zoll bemerken worum es sich handelt, bekommen wir die Destille zurückgesendet und können Ihnen den Wert abzüglich der Versandkosten und einer Bearbeitungsgebühr rückerstatten. Daraus resultierende rechtliche Probleme sind uns nicht bekannt - trotzdem unterliegt das letztendlich Ihrer Verabtwortung und Sie sollten sich vorher ausreichend informieren.
Export in Länder außerhalb der EU Beim Versand in Länder außerhalb der EU müsen wir eine Rechnung außen am Paket anbringen. Bisher gab es noch in keinem Land der Welt (außer der Schweiz) Probleme mit der Einfuhr unserer Destillieranlagen, in manchen Fällen müssen Sie aber noch einen Einfuhrzoll zahlen, denn dann aber der Zoll unabhängig von uns erhebt.
Destillieren Ob Sie mit Ihrer Destille legal destillieren dürfen, hängt von ihrem Heimatland ab. Unseres Wissens ist jede Destillation in Deutschland meldepflichtig, während in Österreich privat bis zu zwei Liter Maische gebrannt werden dürfen. In Frankreich darf man sogar bis zu 20 Liter pro Jahr zum Eigenbedarf selber brennen. Glücklicherweise gibt es zur Herstellung von Aromaölen oder Kosmetik- und Heilmitteln keine Einschränkungen, Sie müssen aber trotzdem Ihre Destille beim zuständigen Zollamt melden. Wer Alkohol destillieren möchte, benötigt ein Brennrecht und / oder muß jeden Brennvorgang dem zuständigen Zollamt melden.
Gewährleistung Unsere Informationen beruhen auf den Aussagen vom Zollinformationszentrum Frankfurt, der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, von verschiedenen Wirtschafts- und Außenhandelsexperten bei www.wer-weiss-was.de und von unserem spanischen Anwalt. Wer es genau wissen möchte kann sich unter der Telefonnummer 069-469976-00 beim Zollamt (Frankfurt) weiter informieren. Wir übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit dieser Angaben und keine Verantwortung für eventuell auftretende Probleme mit entsprechenden Behörden.
Bisher lieferten wir völlig problemlos in die folgenden Länder: Argentinien, Belgien, Chile, Dänemark, Deutschland, Equador, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Holland, Israel, Italien, Irland, Island, Japan, Jordanien, Kanada, Lettland, Libanon, Luxemburg, Madagskar, Neu Kaledonien, Norwegen, Österreich, Peru, Polen, Polinesien, Seychellen, Spanien, Türkei, Ungarn, Ukraine, USA
Es gab mehrere Einfuhrverweigerungen für Destillen (über 3 Liter Brennkessel) in die Schweiz - allerdings so weit uns bekannt ohne weitere rechtliche Probleme.
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