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Gerne helfen wir Ihnen weiter. Der private Besitz einer Destille über 0,5 Liter Brennkessel ist in Deutschland verboten. Gewerblich dürfen Sie aber größere Destillen (ab 5 Liter) benutzen. Bestimmte Berufsgruppen (Heilpraktiker, Apotheker, Homöopathen, Parfumeure, Schausteller, Landwirte, u.s.w.) dürfen beispielsweise legal ätherische Öle destillieren, wenn Sie sich eine Genehmigung vom Zoll ausstellen lassen.
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Seit neuestem besitzen wir eine Ausnahmegenehigung für kleinere Destillen! Wir dürfen unsere Modelle "Italia" und "Arabia" in der 2,5 Liter Größe jetzt auch nach Deutschland verkaufen und liefern die entsprechende Genehigung gleich mit dazu! Sie dürfen allerdings keinen Alkohol destillieren, die Destille nicht an Privat weiterreichen und müssen den Erhalt der Destille nach drei Tagen bei Ihrem zuständigen Zollamt bestätigen.
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Wenn Sie Alkohol destillieren möchten benötigen Sie ein Brennrecht von der Alkoholverwaltung. Ein Brennrecht können Sie erben oder kaufen. Neue Brennrechte werden nur selten ausgestellt, aber wenn Sie ein Grundsrück mit eigenen Obstbäumen besitzen, dann haben Sie gute Chancen. Versuchen Sie es doch einfach einmal ...
Im kleineren Bereich, etwa bei Brennseminaren, Ausstellungen, Schulungen oder Vorführungen ist Deutschland leider sehr streng und beschränkt die Genehigungen als einziges Land der Welt auf winzige 0,5 Liter. Zum Glück können wir eine gute Auswahl an verschiedenen Destillieranlagen auch in dieser Größe anbieten.
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Bei Dekoobjekten sind die Behörden großzügig und wir können Ihnen nahezu jede unserer Destillen auch mit einem dekorativen Umbau anbieten. Ob Sie die Destille dann als Requisite im Theater verwenden, in einem Museum ausstellen, eine Bar verschönern, ein Schaufenster dekorieren oder einen Gastraum in einem Hotel oder Restaurant bereichern - sicher wird es keine Probleme mit den Beörden geben. Hier finden Sie unsere Dekodestillen
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In Österreich müssen Sie eine gewerbliche Alkoholdestille ebenfalls melden, nur ist der Verkauf nicht gleich von vorneherein meldepflichtig. Da scheint Österreich wesentlich toleranter zu sein. Es genügt wenn Sie Ihre Destille nach der Lieferung selber bei den Behörden anmelden.
In die Schweiz dürfen wir Destillen bis zu drei Liter Brennkessel versenden. Bei größeren destillen empfiehlt sich die Absparche mit den netten Beamten der eidgenössischen Alkoholverwaltung. In der Schweiz wird auch relativ tolerant verfahren, nur müssen wir bei einer gewerblichen Destille eine Registrierungsnummer vor dem Versand anbringen
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Weiterführende Informationen zum Branntweinmonopol finden Sie auf unserer Seite "Rechtliches"
Destillieren ist ein Hobby - kein Verbrechen! Unterstützen Sie uns im Kampf gegen das starre deutsche Branntweinmonopol! Unsere Internetseite www.naturalbordistiller.com kämpft für die legalisierung privater Destillieranlagen
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Legalize Homedistilling / Großhandel
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